Corona Konzept für den Probebentrieb der Mainzer Ritter Gilde e.V.

 

 

Corona – Konzept für den Probenbetrieb der Show & Musik Corps Mainzer Ritter Gilde e.V.

 

Maßnahmen zur Einhaltung der behördlichen Vorgaben wie Hygiene- und Abstandsregeln im Zusammenhang der Corona – Pandemie

 

 

1.Generell sind die vom Gesetzgeber geltenden Abstands- und Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicherstellen, sofern sie nicht in einem Hausstand leben oder dem weiteren Hausstand angehören, oder Trennvorrichtungen aufgestellt sind.

Die Ausbildungsfunktion durch den musikalischen Leiter und einem weiteren Musiker ist damit gewährleistet.

  • Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (z.B.: Umarmungen zur Begrüßung, Händeschütteln etc.)
  • Hygieneregeln einhalten ( Händewaschen, Husten- und Nieskette einhalten)
  • Regelmäßiges desinfizieren von Kontaktflächen (z.B. Türklinken)
  • Regelmäßiges intensives Lüften von Räumen

2. Das Vereinsheim ist nur mit Mund- und Nasenbedeckung zu betreten. Bei Einnahme des markierten Einzel – Übungsplatzes ( siehe Punkt 5 ) kann die Bedeckung abgenommen werden.

Bei jedem Verlassen, z.B.: zur Pause oder für einen Toilettengang ist die Maske zu tragen.

3.Aufgrund der Abstandsregeln wir der gesamte Probenraum für die Musikerinnen und Musiker benötigt. Andere Vereinsmitglieder oder Besucher, deren Anzahl während der Corona- Pandemie möglichst beschränkt bleiben sollte, können de n Probenraum nur außerhalb der Proben z.B.: in den Pausen, oder den Nebenraum (Getränke-, Kleiderlager, Getränkeausgabe) unter Einhaltung der genannten Regeln betreten.

4.Beim Betreten des Vereinsheims hat sich jede Person die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

5.Die Übungsplätze werden in den vorgegebenen Abstand von 1,5 – 2 Metern markiert. Ein Übungsplatz darf nur durch eine Person belegt werden oder von zwei Personen die aus demselben Hausstand stammen. So wird den Musikern ein kontaktfreier Probenbetrieb ermöglicht.

6.Jeder Musiker benutzt nur das eigene Instrument und den eigenen Notenständer und desinfiziert beides vor und nach der Probe um einen besseren Infektionsschutz zu gewährleisten.

7.Thekenbereich

 

  • Der Thekenbereich darf nur mit einer Person besetzt sein
  • Der Thekenbereich darf generell nur von einer eingeteilten Thekenkraft oder den Mitgliedern des Vorstands betreten werden und nicht als Treffpunkt oder Aufenthaltsort genutzt werden.
  • Es darf immer nur eine Person zur Getränkeausgabe an die Theke gehen.

 

8.Zur Möglichkeit der Nachverfolgung von Corona- Infektionsketten wird in der Probe eine Teilnehmerliste der anwesenden Musikerinnen und Musikern geführt. Mit dieser Liste ist gewährleistet, dass auf Nachfrage der Ordnungsbehörde nachweisbar ist, wer an den Proben teilgenommen hat.

  • Wenn andere Vereinsmitglieder (Nicht – Musiker) an der Probe teilnehmen oder die Probe besuchen, ist der Name ebenfalls festzuhalten.
  • Gleiche gilt beim Besuch von Nicht- Vereinsmitgliedern. Hier müssen Name, Anschrift und Telefonnummer erfasst werden. Dies erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit durch den 2. Vorsitzenden oder dem musikalischen Leiter.

„ Die Daten sind für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln, sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13,15,18 und 20 der Datenschutz- Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht aus Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung. „

(Auszug aus der „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebs von Eichrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona- Pandemie (Corona- Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung) der hessischen Landesregierung vom 07. Mai 2020“)

9.Personen die zu einer Risikogruppe gehören (Vorerkrankungen, Senioren) müssen in Eigenverantwortung entscheiden, ob sie am Probenbetrieb teilnehmen möchten/können.

10.Sollten bei einem Musiker oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, nimmt der Musiker nicht an der Probe teil.

11.Im Falle eines positiven Corona-Virus Tests eines Musikers oder innerhalb dessen Haushalt ist der Vorstand umgehend darüber zu unterrichten und der Musiker nimmt bis auf weitere nicht am Probebetrieb teil.

12.Die Personen, die das Vereinsheim betreten, werden dazu angehalten, regelmäßig und gründlich und vor allem nach jedem Toilettengang die Hände zu waschen und bei letzterem auch zu desinfizieren. Hierzu hängen wir Anleitungen in der Sanitäranlage aus.

13.Toiletten sollten nur im „Notfall“ benutzt werden. Zudem darf sich in der Sanitäranlage nur eine Person aufhalten. In jeder Toilette werden separat Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Toilette zur Verfügung gestellt. Diese sind zu nutzen.

 

Das „Corona-Konzept“ gilt für den Probebetrieb der Musik Show Corps Mainzer Ritter Gilde e.V. und dessen Proberaum am Standort „Reduit, 55252 Mainz-Kastel“.